Am 10. Juni hat die Hessische Landesregierung neue Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet, die bis zum 16. August 2020 gelten. (Die jeweils geltende „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ finden Sie auf der Webseite des Landes Hessen.) Diese wirken sich elementar auf den Sportbetrieb im Land aus.

So ist ab dem 11. Juni unter bestimmten Auflagen neben dem Trainings- nun auch ein Wettkampfbetrieb wieder möglich. Wird der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten, spielt die Gruppengröße keine Rolle. Gruppen von maximal zehn Personen können diesen Mindestabstand sogar unterschreiten. Auch die Schwimmbäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

Welche Vorgaben es konkret gibt, was in Hinblick auf Hygiene und Sanitäranlagen zu beachten ist, wie es in Sachen Haftung etc. aussieht, beantworten der LSBH in seinen FAQ: Häufige Fragen zum Wiedereinstieg.