Liebe Sportsfreunde,
ab dem 4. März 2022 tritt die zweite Stufe der Lockerungen der Corona-Regeln in Hessen in Kraft. Hier die wichtigsten Änderungen:
- Bei Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmer bzw. Zuschauer zugelassen. Für Veranstaltungen unter freiem Himmel bzw. in Hallen gelten dabei weiterhin unterschiedliche Vorgaben:
- Im Freien:
- max. 25.000 Teilnehmer/Zuschauer
- ab dem 500. Platz max. 75 Prozent Auslastung
- 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmern/Zuschauern
- 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmern/Zuschauern
- Innenräume:
- max. 6.000 Teilnehmer/Zuschauer
- ab dem 500. Platz max. 60 Prozent Auslastung
- 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmern/Zuschauern
- 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmern/Zuschauern
- Im Freien:
Dementsprechend gilt ab dem 4. März für den Zugang zu den Kasseler Sporthallen die 3G-Regel. Im Freien sind weiterhin keine Test- bzw. Geimpft- oder Genesenen-Nachweise erforderlich.
Wichtig: Die Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen.
Ich bitte um entsprechende Beachtung. Weitere Informationen siehe folgende Links:
Kommentierte Fassung CoSchV: https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-03/2022_03_02_Auslegungshinweise_CoSchuVO_19h.pdf
Corona FAQ des LSBH: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/
Im Voraus besten Dank.
Mit sportlichen Grüßen
Manfred Beyer
1. Vorsitzender