Liebe Sportsfreunde,

ab dem 4. März 2022 tritt die zweite Stufe der Lockerungen der Corona-Regeln in Hessen in Kraft. Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Bei Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmer bzw. Zuschauer zugelassen. Für Veranstaltungen unter freiem Himmel bzw. in Hallen gelten dabei weiterhin unterschiedliche Vorgaben:
    • Im Freien:
      • max. 25.000 Teilnehmer/Zuschauer
      • ab dem 500. Platz max. 75 Prozent Auslastung
      • 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmern/Zuschauern
      • 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmern/Zuschauern
    • Innenräume:
      • max. 6.000 Teilnehmer/Zuschauer
      • ab dem 500. Platz max. 60 Prozent Auslastung
      • 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmern/Zuschauern
      • 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmern/Zuschauern

Dementsprechend gilt ab dem 4. März für den Zugang zu den Kasseler Sporthallen die 3G-Regel. Im Freien sind weiterhin keine Test- bzw. Geimpft- oder Genesenen-Nachweise erforderlich.

Wichtig: Die Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen.

Ich bitte um entsprechende Beachtung. Weitere Informationen siehe folgende Links:

CoSchV: https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-02/LF%20CoSchuV%20%20%28Stand%2004.03.22%2001%29.pdf

Kommentierte Fassung CoSchV: https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-03/2022_03_02_Auslegungshinweise_CoSchuVO_19h.pdf

Corona FAQ des LSBH: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

Im Voraus besten Dank.

Mit sportlichen Grüßen

Manfred Beyer

1. Vorsitzender