Liebe Vereinsmitglieder,

die Corona-Pandemie begleitet uns inzwischen seit mehreren Monaten. In jede der Phase, die sie durchlaufen hat, hat sie uns vor neue Herausforderungen gestellt.

In den letzten Tagen sind in der HNA Informationen einiger Vereine dahingehend zu lesen gewesen, dass diese die Beiträge aufgrund der Corona-Pandemie für ihre Mitglieder reduziert haben. Dies hat in der Vereinslandschaft zu unterschiedlichen Auffassungen geführt.

Auch wir, der VfB Viktoria Bettenhausen e.V., hat sich mit der Frage: „Darf ein Verein auf Beitragszahlungen verzichten oder diese erstatten?“ beschäftigt. Der Landessportbund Hessen hat die Frage wie folgt dazu Stellung genommen: 

Ein gemeinnütziger Verein darf lediglich dann auf Beitragszahlungen verzichten oder diese erstatten, wenn eine Satzungsregelung dies erlaubt. Gemeint ist damit eine Ausnahmeregelung für einzelne, in wirtschaftliche Not geratene Mitglieder. Besteht keine solche Ausnahmeregelung riskiert der Verein seine Gemeinnützigkeit.

Sieht die Satzung die Zahlung von Beiträgen vor, ist eine Regelung, die den Verzicht auf die Beitragszahlung aller Mitglieder gestattet, hingegen nicht möglich. Wie schon dargelegt, kann in die Satzung allenfalls eine Regelung aufgenommen werden, die es erlaubt, ausnahmsweise auf die Beitragszahlung einzelner Mitglieder zu verzichten, wenn diese wirtschaftlich in Not geraten sind. (Anmerkung: Ist bei uns der Fall).

Der Verein muss sich die von dem Mitglied geltend gemachte, durch die Corona-Krise bedingte wirtschaftliche Notlage ab 01.01.2021 nachweisen lassen. Bis zum 31.12.2020 konnte der Nachweis entfallen.

Mit sportlichen Grüßen

Manfred Beyer

1. Vorsitzender