Hallo liebe Tanzsportfreundinnen und –freunde,

lange mussten wir warten. Aber jetzt haben wir die Zusage vom Hessischen Tanzsportverband und vom Sportamt, wir können unser Tanztraining wieder aufnehmen. Wir müssen uns natürlich an die Vorgaben des HTV und unseres Vereins halten (siehe unten). Es sind noch einige organisatorische Fragen zu klären, aber wir planen unseren Start am 29.05.2020.

Volker Mausehund

Abt. Leiter Freizeitsport

 

1.    Vorgaben des Hessischen Tanzsportverbands

(Stand 11.05.2020)

Ist (Paar-)Tanz erlaubt?

-  Grundsätzlich gilt, dass auf Sportanlagen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Eine Ausnahme besteht, wenn Personen in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Für den Paartanz bedeutet das: Teilt das Paar einen Hausstand bzw. handelt es sich um Ehepartner oder Lebenspartner, darf es auch im Verein als Paar tanzen. Ist das nicht der Fall, ist Paartanz in einer Sportanlage und in der Öffentlichkeit untersagt.

-  Generell gibt es keine Aussage bezüglich der maximalen Personenanzahl beim Training. Die wichtige Richtlinie ist der Abstand von mind. 1,5 m der Paare zueinander, ist dieser gewährleistet, steht dem Training nichts mehr im Wege, sofern die allgemeinen Hygienemaßnahmen beachtet werden.

 

2.    Anweisung des Vereins-Vorstandes zur Aufnahme des Trainingsbetriebes während der Corona-Pandemie

(Stand: 13.5.2020) 

  

Folgende Abstands- und Hygieneauflagen des Landes Hessen sind dabei zwingend einzuhalten:  

-  kontaktfreies Ausüben des Trainings, - Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Personen,

-  Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten,

-  Zuschauer und Öffentlichkeit sind nicht gestattet,

-  Wettkampfsport bleibt verboten,

-  Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten bleiben geschlossen. Ausgenommen sind Toiletten, die unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen genutzt werden können,

-  Warteschlangen beim Zugang oder Verlassen der Sportanlagen sind zu vermeiden. Soweit es möglich ist, sollen getrennte Ein- und Ausgänge genutzt werden,

-  Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts sind keiner besonderen Gefährdung auszusetzen,

-  Die Vorgaben der Fachverbände für die verschiedenen Sportarten für die Trainingsgestaltung sind von den Vereinen einzuhalten.

  

Aufgaben und Verantwortlichkeiten

-  Die Abteilungsleiter informieren ihre Trainer, Betreuer und Sportler und Abteilungsmitglieder über diese Anweisung bzw. treffen entsprechende organisatorische Maßnahmen.

-  Die Abteilungsleiter entwickeln mit ihren Trainern und Betreuern ein Konzept zum „Kontaktfreien Trainingsbetrieb“ und zur Gewährleistung des Mindestabstandes vor und während des Trainingsbetriebes bzw. nach dem Trainingsbetrieb in bzw. auf den Sportstätten, sowie zu „Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen“.

-  Die Abteilungsleiter stellen sicher, dass während jeder Trainingseinheit eine Anwesenheitsliste (Abteilung, Übungsleiter, Datum und Uhrzeit der Übungsstunde, Trainingsort, Angaben der Teilnehmer (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum)) geführt wird. Diese jeweilige Liste ist umgehend in den Briefkasten der Vereinsgeschäftsstelle einzuwerfen.

-  Die Abteilungsleiter informieren den Vereinsvorstand kurzfristig über Umsetzung, Art, Umfang und Inhalt der Maßnahmen bzw. Konzepte.