Anweisung des Vorstandes zur Aufnahme des Trainingsbetriebes während der Corona-Pandemie

I. Allgemeine Informationen und Rechtsgrundlage

Die hessische Landesregierung hat die Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den hessischen Vereinen beschlossen. Dies regelt die „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ Hessen, die am 9. Mai in Kraft getreten ist und vorerst bis zum 5. Juni 2020 gilt. Daneben hat das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport weitere Regelungen und Auflagen im Rahmen eines Erlasses veröffentlicht.

Die Stadt Kassel wird den Trainingsbetrieb auf den städtischen Sportanlagen (Sporthallen, Turnhallen, Freisportanlagen) ab Mittwoch, den 13. Mai 2020, wieder zulassen.
Der Wettkampfsport bleibt ja nach wie vor untersagt.

Grundlage für die Nutzung der städtischen Sportanlage ist die geltende Belegungsplanung, die die Sportvereine mit dem Sportamt der Stadt Kassel aufgestellt haben. Diese tritt ab Mittwoch, 13. Mai 2020, wieder in Kraft.

Das Sportamt wird die städtischen Sportanlagen in diesen Tagen mit allgemeinen Hygiene-hinweisen und die Toilettenräume mit entsprechenden Aufklebern über Handhygiene aus-statten. Auch werden Seifenspender und Papierhandtücher in den Toiletten vorgehalten.

II. Weisung an Trainer, Betreuer, Sportler, Vorstands- und Vereinsmitglieder

1. Folgende Abstands- und Hygieneauflagen des Landes Hessen sind dabei zwingend einzuhalten:
- kontaktfreies Ausüben des Trainings,
- Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Personen,
- Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten,
- Zuschauer und Öffentlichkeit sind nicht gestattet,
- Wettkampfsport bleibt verboten,
- Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten bleiben geschlossen. Ausgenommen sind Toiletten, die unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen genutzt werden können,
- Warteschlangen beim Zugang oder Verlassen der Sportanlagen sind zu vermeiden. Soweit es möglich ist, sollen getrennte Ein- und Ausgänge genutzt werden,
- Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts sind keiner besonderen Gefährdung auszusetzen,
-Die Vorgaben der Fachverbände für die verschiedenen Sportarten für die Trainingsgestaltung sind von den Vereinen einzuhalten.

2. Aufgaben und Verantwortlichkeiten
a) Die Abteilungsleiter informieren ihre Trainer, Betreuer und Sportler und Abteilungsmitglieder über diese Anweisung bzw. treffen entsprechende organisatorische Maßnahmen.
b) Die Abteilungsleiter entwickeln mit ihren Trainern und Betreuern ein Konzept zum „Kontaktfreien Trainingsbetrieb“ und zur Gewährleistung des Mindestabstandes vor und während des Trainingsbetriebes bzw. nach dem Trainingsbetrieb in bzw. auf den Sportstätten, sowie zu „Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen“.
c) Die Abteilungsleiter stellen sicher, dass während jeder Trainingseinheit eine Anwesenheitsliste (Abteilung, Übungsleiter, Datum und Uhrzeit der Übungsstunde, Trainingsort, Angaben der Teilnehmer (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum)) geführt wird. Diese jeweilige Liste ist umgehend in den Briefkasten der Vereinsgeschäftsstelle einzuwerfen.
d) Die Abteilungsleiter informieren den Vereinsvorstand kurzfristig über Umsetzung, Art, Umfang und Inhalt der Maßnahmen bzw. Konzepte.

Kassel, den 13.5.2020
VfB Viktoria Bettenhausen e.V.
-Der Vorstand-
Manfred Beyer
1.Vorsitzender

(Stand: 13.5.2020)