Gemäß § 10 unserer Vereinssatzung lade ich Sie zur ordentlichen Mitgliederversammlung des VfB Viktoria Bettenhausen e.V. ein.

Sie findet am Freitag, den 16. Oktober 2020 um 19.00 Uhr, in der Sporthalle Bettenhausen, Eichwaldstr. 110, 34123 Kassel, statt.

Tagesordnung

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

2. Erstattung des Jahresberichtes durch den 1. Vorsitzenden. Der Bericht wird schriftlich vorgelegt (Tischvorlage)

Totenehrung

Erstattung des Kassenberichtes durch die Kassiererin

2a. Anschließende Aussprache.

3. Bericht über die Kassenprüfungen durch einen Kassenprüfer

4. Beschlussfassung über Satzungsänderungen

§ 11 Abs.3 a-neu-: Ein Vorstandsmitglied bzw. Vereinsratsmitglied bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

§ 8 Abs.6 a-neu-: § 11 Abs.3 a gilt entsprechend.

§ 11 Abs.6 a-neu-: Die Sitzungen können auch im Wege elektronischer Kommunikation sowie in virtueller Form durchgeführt werden.

5. Wahl eines/r Wahlleiters/in und gegebenenfalls zweier Stimmenzähler/innen

6. Entlastung des Vorstandes, des Vereinswanderwartes, des Vereinsseniorenwartes/in, der Abteilungskassierer und der Kassenprüfer

7. Neuwahl des Vorstandes, mit Ausnahme des Jugendwartes, der Jugendwartin und des Jugendsprechers

8. Neuwahl des/r Vereinswanderwartes/in

9. Neuwahl des/r Vereinsseniorenwartes/in

10. Bestätigung der Jugendwartin, des Jugendwartes, deren Stellvertreter, und des/r Jugendsprechers/in und des/r Kassierers/in der Jugendversammlung gem. § 12 der Satzung

11. Neuwahlen von Kassenprüfern/innen

12. Beschlussfassung über Anträge

13. Ehrungen von Mitgliedern

14. Verschiedenes

Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens 1 Woche, Satzungsänderungsanträge 6 Wochen, vor dem o.a. Termin beim 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht sein. Verspätet eingehende Anträge werden nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt. Ausgenommen hiervon sind Dringlichkeitsanträge, die mit dem Eintritt von Ereignissen begründet werden, welche nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind.

Während der Jahreshauptversammlung sind die aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie ("Corona") geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Es wird darum gebeten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Mit sportlichen Grüßen

Manfred Beyer

1. Vorsitzender