Liebe Sportfreunde,

der Landessportbund Hessen (LSBH) hat uns über weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie informiert.

Auf der LSBH-Internetseite wurden aktuelle sportbezogene Informationen zu der ab dem 8. November geltenden angepassten hessischen Corona-Verordnung veröffentlicht. Sie finden diese Informationen und FAQ hier: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat darüber hinaus am 7. November 2021 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen, die ab Donnerstag, 11. November 2021 gelten. Sobald die Details und die Auslegungshinweise zu diesen Maßnahmen vorliegen, wird der LSBH diese in gewohnter Weise auf o.g. Internetseite hochladen. Aufgrund der Kurzfristigkeit dieser erneuten Änderung kann diese Veröffentlichung ggf. noch etwas Bearbeitungszeit erfordern. Unabhängig davon ist erkennbar, dass diese aktuellen Maßnahmen sich auch auf den Sport auswirken werden, insbesondere aufgrund der Ausweitung der Testpflicht:

In der Pressemeldung der Landesregierung https://www.hessen.de/Presse/Corona-Warnstufe-1-Landesregierung-reagiert-mit-Massnahmenpaket heißt es hierzu:

„Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen in Zukunft einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest reicht dazu nicht mehr aus. Konkret betrifft dies die Innenbereiche bei Veranstaltungen, Messen und im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Prostitutionsstätten. Für Personal reicht wie bislang ein Arbeitgebertest zweimal pro Woche. Nur für Kinder und Jugendliche sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig), ist weiterhin ein Antigentestnachweis ausreichend. … Auch am Arbeitsplatz gilt künftig die 3G-Regel immer dann, wenn die Beschäftigten Kontakt zu externen Kunden haben. … In Hessen müssen diese Tests von den Beschäftigten angesichts der aktuellen Infektionslage auch verpflichtend genutzt werden.“ Darüber hinaus sind Anpassungen bei Großveranstaltungen und im Schulbereich vorgesehen.

Zu den Details und Auslegungshinweisen darf ich erneut auf die angekündigten Informationen auf der Internetseite des LSBH verweisen.

Mit sportlichen Grüßen

Manfred Beyer

1. Vorsitzender