Liebe Sportfreunde,

die Stadt Kassel hat die in der Allgemeinverfügung vom 20. August 2021 geregelten Maßnahmen ergänzt und angepasst. Die Änderungen treten am Montag, 6. September 2021, in Kraft. In erster Linie wird die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) ausgeweitet. Auf den Sport in Kassel bezogen bedeutet dies, dass vor dem Einlass auf Außenflächen von Sportstätten ein entsprechender Negativnachweis vorgelegt werden muss. Ausgenommen davon sind Kinder unter 6 Jahren.

Diese Anordnungen sind unbedingt sofort zu beachten und einzuhalten. Die Übungsleiter sind unverzüglich zu unterrichten. Die Übungsleiter müssen die Teilnehmer überprüfen, Teilnehmerlisten mit den entsprechenden Vermerken führen und dann in den Briefkasten der Geschäftsstelle einwerfen.

Die komplette Allgemeinverfügung der Stadt Kassel zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus vom 4. September 2021 ist als pdf-Datei unter diesem Tex verlinkt.

Mit sportlichen Grüßen

Manfred Beyer

1. Vorsitzender