Liebe Vereine,

heute wollen wir Sie über den Diskussionsstand zum Thema „Wiedereinstieg in den Wettkampf- und Spielbetrieb“ informieren:

Wie Sie wissen, ist seit einigen Wochen auch in Hessen der Wettkampf- und Spielbetreib unter Auflagen wieder möglich. So ist z.B. der Wettkampfbetrieb bei Mannschaftssportarten, bei denen sich maximal bis zu zehn Sportlerinnen oder Sportler auf einem gemeinsamen Spielfeld befinden, seit dem 11. Juni zulässig. Trainer, Betreuer, Schiedsrichter oder Wettkampfrichter sowie Auswechselspieler werden nicht in diese Personenzahl mit eingerechnet, sofern diese stets mindestens 1,50 Meter Abstand halten. Über diese Regelungen und weitere Auflagen haben wir Sie informiert. 

Sie finden entsprechende Informationen auch hier: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/

Die bestehende Regelung schließt einerseits den Wettkampf- und Spielbetrieb, an dem mehr als zehn Personen beteiligt sind, insbesondere dann aus, wenn es sich um Kontaktsport handelt bzw. Abstände im Spielbetrieb nicht eingehalten werden können. Andererseits ergeben sich im überregionalen bzw. länderüberschreitenden Bereich Fragen und Probleme, da in anderen Bundesländern andere Regeln bzw. Obergrenzen gelten.

Der Landessportbund Hessen hat sich vor diesem Hintergrund gegenüber der Hessischen Landesregierung wie auch in Richtung des Deutschen Olympischen Sportbundes dafür eingesetzt, den Vereinen eine sportartübergreifende Perspektive des Wiedereinstiegs in den Wettkampfbetrieb ab spätestens September 2020 zu geben und hierzu die notwendigen (landes-) rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Aufgrund der überregionalen Bezüge des Wettkampfbetriebes erscheint hierbei eine bundesweit abgestimmte Vorgehensweise sinnvoll. Wir haben zudem darauf aufmerksam gemacht, dass Wettkampfsport vorbereitet werden muss, mithin also ein organisatorischer und zeitlicher Vorlauf notwendig ist. Insofern sollte daher bis spätestens Anfang August Planungsklarkeit bestehen. Selbstverständlich wurde seitens des lsb h darauf hingewiesen, dass bei einer entsprechende Zulassung des sportartübergreifenden Wettkampfbetriebs Aspekte des Gesundheitsschutzes zu beachten sind, denn die Coronapandemie ist bekanntlich nicht vorbei – entsprechende Auflagen und Hygieneschutzmaßnahmen erscheinen daher unverändert notwendig.

Wir haben gegenüber Landesregierung und DOSB bilanziert, dass die hessischen Sportorganisationen sehr verantwortungsvoll und sorgfältig mit den Coronaauflagen und -vorgaben umgegangen sind und ihren Teil zur Reduzierung des Infektionsgeschehens beigetragen haben. Aufgrund des insgesamt positiven Verlaufs des Infektionsgeschehens ist ein sportartübergreifender Wiedereinstieg in den Wettkampf- und Spielbetrieb daher verantwortbar, denn er ist nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten für die Sportvereine und -verbände vom Amateurbereich bis zu den Proficlubs ein überaus bedeutsamer Bestandteil unseres Sportsystems. Auch und gerade der Wettkampfbetrieb bildet häufig den Kern- und Ankerpunkt der Sportvereine, ist wichtiges Sportmotiv und stellt unter gesellschaftlichen und motivationalen Aspekten ein wichtiges Strukturmerkmal der Vereine dar.

Es ist davon auszugehen, dass die Frage einer erweiterten Zulässigkeit von Wettkampfsport auf der Ebene der Sportminister der Länder beraten bzw. beschlossen wird. Der DOSB teilte uns hierzu am 10. Juli 2020 mit:

„In der Zwischenzeit haben wir die Aktivitäten und Gespräche zum Thema „Flickenteppich“ der Landesverordnungen bei der Zulassung von Sportaktivitäten weiter vorangetrieben. Auf Basis unserer neuen Leitplanken für den Wettkampfbetrieb haben wir gemeinsam mit den Spitzenverbänden den angekündigten Prozess zur Überarbeitung der sportartenspezifischen Konzepte gestartet und bedanken uns schon jetzt für die erneut hervorragende Zusammenarbeit bei diesem Thema. Mit den Konzepten kommen wir als organisierter Sport unserer Verantwortung für einen den aktuellen Bedingungen angemessenen Wiedereinstieg in den Wettkampfbetrieb nach. Sehr kurzfristig wurde zu dem Thema eine telefonische Konferenz der Sportminister*innen der Länder für kommenden Montag, 13.07.2020, einberufen, in der über den stufenweisen Wiedereinstieg in den länderübergreifenden Sportbetrieb inklusive perspektivischer Öffnung für den Wettkampfsport beraten wird. Aus vielen Ländern erhalten wir bereits positive Signale zu dem Thema. Wir sehen in einem möglichen SMK-Beschluss eine große Chance für SPORTDEUTSCHLAND und bitten Sie alle, noch einmal ihre Netzwerke in den Ländern zu aktivieren und die Bedeutung eines verantwortungsvollen flächendeckenden Wiedereinstiegs in den Wettkampfsport bei Ihren Ansprechpartner*innen zu adressieren.“

Auf der Internetseite des DOSB finden sich im Übrigen auch Corona-Leitplanken für den Wettkampfsport: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/?Alle=

Mit freundlichen Grüßen

LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.

Hauptgeschäftsführer

Andreas Klages

Landessportbund Hessen e.V.

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